1. Schriftliche Antragstellung frühzeitig – mindestens eine Woche vor der Abwesenheit, damit über Ihren Antrag rechtzeitig entschieden werden kann.
2. Vordrucke für die Antragstellung sind beigefügt bzw. über die DSW-Webseite abrufbar.
3. Einreichen bei der jeweiligen Klassenleiterin/dem jeweiligen Klassenleiter, die/der den Antrag mit einer entsprechenden Stellungnahme versieht und Ihrem Kind adäquate Aufgaben wegen Versäumnis des Unterrichts übergeben kann.
4. Weiterleitung durch Klassenleitung an Grundschulleitung.
5. Weiterleitung durch Grundschulleitung an den Schulleiter zur Entscheidung.
6. Benachrichtigung an die Eltern/Erziehungsberechtigten.
7. Aufnahme des Antrages in die Schülerakte.2