Der Schulverein besteht vor allem aus Eltern an der GISW, und ist für die Funktion der Schule von großer Wichtigkeit. Im passwort-geschützten Mitgliederberiech dieser Website können Sie sich über Vorstand, Geschäftsordnung und Satzungen informieren und Kontakt zum Schulverein aufnehmen.
Zweck des Vereins ist die Einrichtung und Unterhaltung einer allgemein bildenden Schule, einschließlich eines Kindergartens sowie einer Sprachschule. Mitglied des Vereins kann jede Person werden, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, dem Zweck des Vereins zustimmt und einen Mitgliedsbeitrag entrichtet. Mitgliedschaft eines Elternteils oder Sorgeberechtigten ist Voraussetzung für die Aufnahme ihrer Kinder als Schüler:in oder Kindergartenkind an der GISW.
Wichtiger Bestandteil des Schulvereins ist das regelmäßige Zusammentreffen der Mitglieder. In jedem Schuljahr finden zwei ordentlichen Mitgliederversammlungen (im Herbst und im Frühjahr) statt auf denen Anträge des Vorstands und der Mitglieder diskutiert und zur Wahl gestellt werden. Auf der letzten ordentlichen Mitgliederversammlung des Schuljahres werden Vorstandswahlen durchgeführt, um frei werdende Posten zu besetzen. Dies sind wichtige Gelegenheiten sich am Vereinsleben richtungsweisend zu beteiligen. Weitere Mitgliederversammlungen werden auf Beschluss des Vorstands oder auf Antrag von mindestens einem Achtel der Vereinsmitglieder beim Vorstand einberufen. Die Mitgliederversammlung ist bei Anwesenheit von mindestens einem Fünftel der Mitglieder beschlussfähig. Eine Familie bzw. eheähnliche Gemeinschaft hat eine Stimme.
Der Vorstand des Deutschen Schulvereins besteht aus neun Mitgliedern, deren Amtszeit drei Jahre beträgt. Die auf Mitgliederversammlungen gewählten Vertreter ordnen sämtliche Angelegenheiten des Vereins, soweit sie nicht eine Beschlussfassung durch die Mitgliederversammlung erfordern. An den regelmäßigen Sitzungen des Vorstands nehmen neben den Mitgliedern, die Schulleitung, die Verwaltungsleiterin, ein Vertreter der Deutschen Botschaft, sowie die Vorsitzenden des Elternbeirates und des Vertrauensrates der Angestelltenvertretung teil.
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